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Nach dem Gesetz über die Erfassung der Umsatzerlöse ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer einen Kassenzettel auszustellen. Zugleich ist er verpflichtet, den angenommenen Erlös beim Steuerverwalter online, im Falle eines technischen Ausfalls dann spätestens innerhalb von 48 Stunden zu erfassen.